Dein Weg

zum Führerschein mit Fahrschule Fair Care

Beratung & Anmeldung
Nach der Anmeldung kann es gleich mit der
Ausbildung losgehen. Bei allen Fragen steht
euch unser Team immer zur Verfügung.

Theorieunterricht & Theorieprüfung
Nachdem du den Theorieunterricht absolviert und
den Vortest bei uns bestanden hast,
steht deiner Theorieprüfung nichts mehr im Wege.

Fahrstunden & Fahrprüfung
Neben den 12 Pflichtfahrstunden gibt es auch Übungsstunden.
Die Anzahl der Übungsstunden ist von
deinem Fahrtalent und deiner Prüfungsreife abhängig.
Die Anmeldung ist der erste Schritt zum Führerschein. Dieser sollte gut überlegt sein.
Bei der Vielzahl von Fahrschulen in Hamburg fällt die Entscheidung für eine gute Fahrschule oftmals nicht leicht.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Du dich für unsere Fahrschule entscheiden würdest.
Wir werden Dich mit unserer ganzen Erfahrung und einem auf dem neuesten Stand stehenden Konzept in Theorie und Praxis ausbilden.
Was Du wissen solltest
Für Deine gewünschte Führerscheinklasse darfst Du frühestens ein halbes Jahr bevor du das gesetzliche Mindestalter erreicht hast mit der
Ausbildung beginnen. Zur Anmeldung bringst Du bitte deinen Ausweis mit. Falls Du nicht volljährig sein solltest komm bitte mit einem Elternteil
oder bring uns eine Einverständniserklärung deiner Eltern mit. Bei der Anmeldung wird der Grundbetrag für die Anmeldung fällig. Dieser
beinhaltet den kompletten Theorieunterricht sowie unseren Verwaltungsaufwand.
Führerscheinklassen

Alle Klasen im Überblick

Klasse A / B / BF 17

Theoretischer Unterricht: zu je 90 Minuten
• Ersterwerb: 12 x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff. • Erweiterung: 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung: Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers •
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten< • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten


Klasse B Automatik

Theoretischer Unterricht: zu je 90 Minuten
• Ersterwerb: 12 x Grundstoff, 2x klassenspezifischer Stoff. • Erweiterung: 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
• Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten< • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Klasse BE
Theoretische Ausbildung: keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich

Praktische Ausbildung BE: Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
• Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten • Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten

Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt) Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: AM und L..
Klasse B Automatik
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt) Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: AM und L. Wird die Prüfung der Klasse B mit einem Automatikfahrzeug absolviert, darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden.

Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B ist notwendig